Daniel Pomerantz, HonestReporting, 23. Dezember 2019

Bensouda (Foto via YouTube/ICC)
Der Internationale Strafgerichtshof (ICC/IStGH) ist eigentlich dafür da Täter der schlimmsten Arten von Verbrechen wie Völkermord, Massendeportationen, Verbrechen gegen die Menschheit und Kriegsverbrechen strafrechtlich zu belangen.
Auf Antrag der palästinensischen Autonomiebehörde kündigte die Chefanklägerin des ICC, Fatou Bensouda, neulich an, dass sie bereit ist eine formelle Ermittlung zu eröffnen, ob Israel Kriegsverbrechen begangen hat: indem es Häuser baut.
Gezielt untersucht Bensouda Wohngemeinden, die oft „Siedlungen“ genannt werden. Sie untersucht auch angebliche IDF-Verbrechen während des Gaza-Kriegs von 2014 und die Krawalle des letzten Jahres entlang der Grenze zwischen Israel und dem Gazastreifen. Sie wartet derzeit auf eine endgültige Bestätigung der Richter des Strafgerichtshofs, dass sie die Zuständigkeit für die Ermittlungen hat. Aber die Nachrichten dieser Woche konzentrieren sich in erster Linie auf die Legalität von Siedlungen.
Ein Großteil der Welt bezeichnet das fragliche Gebiet als die „Westbank“; das ist ein Name, der für sie von Jordanien während der 19-jährigen Besatzung von 1948 bis 1967 verwendet wurde und heute immer noch von vielen in der internationalen Gemeinschaft verwendet wird. Davor hieß das Gebiet „Judäa und Samaria“, nach seinen althergebrachten jüdischen Einwohnern. Einstweilen werde ich den Bereich einfach die „umstrittenen Gebiete“ nennen, da sie Gegenstand eines sehr realen und fortbestehenden Disputs ist.
Es handelt sich nicht um eine Frage, ob jüdische Siedlungen in den umstrittenen Gebieten richtig oder falsch sind, denn das wird selbst unter Israelis diskutiert. Die Frage lautet auch nicht, ob Juden oder Palästinenser historische, rechtliche oder emotionale Verbindungen zu diesem Land haben. Die Frage lautet, ob in den umstrittenen Gebieten jüdische Gemeinden zu bauen ein illegales Kriegsverbrechen ist.
Was sagt das Recht?
Die palästinensische Klage weist auf Artikel 49 der Vierten Genfer Konvention hin; dort heißt es:
Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.
Ähnlicher Sprachgebrauch ist in Artikel 8 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshof zu finden:
Manche Israelis argumentieren, dass die Situation in den umstrittenen Gebieten aus einer Reihe von historischen und technischen Gründen keine „Besatzung“ ist. Der oberste israelische Gerichtshof hingegen hat in zahlreichen Fällen geurteilt, dass Israel in diesen Gebieten dem Völkerrecht zu Besatzung folgen muss. Gemäß israelischem Recht gelten also die Regeln der Genfer Konvention.
Was uns zur Frage des zwangsweisen Bevölkerungstransfers bringt.
Angesichts des oben Angeführten lautet die Schlüsselfrage: Hat Israel gegen Artikel 49 verstoßen?
Nein.
Zahlreiche internationale Tribunale haben klargestellt, dass Artikel 49 ausdrücklich für Zwangsumsiedlungen gilt. Israel hat nie jemanden gezwungen in den umstrittenen Gebieten zu leben, genauso hat es bestehende Bevölkerungen nie gezwungen wegzuziehen. Tatsächlich hat sich die palästinensische Bevölkerung in den Jahren, seit die umstrittenen Gebiete 1967 unter israelische Kontrolle kamen, fast vervierfacht.
Kurz gesagt: Israelische Siedlungen verstoßen nicht gegen Artikel 49 der Genfer Konvention.
Zweierlei Maß
Es gibt weltweit 124 territoriale Dispute und bei genau einem davon wird Hausbau in umstrittenem Territorium als Kriegsverbrechen verfolgt. Nicht an Orten wie der russisch besetzten Ukraine, der Besetzung Nordzyperns durch die Türkei oder der totalen Übernahme der Westsahara durch Marokko.
Nur in Israel.
Umstrittene Territorien weltweit. (Screenshot einer interaktiven Landkarte)
Das Recht macht sogar Sinn. Gebietsstreitigkeiten dauern in aller Welt oft Jahre an, sogar über Generationen. Während dieser Zeit geht das Leben weiter und einzelne Leute und Gemeinschaften müssen in der Lage sein zu leben und zu wachsen, während Politiker die Streitigkeiten lösen.
Allerdings auf Israel Recht auf einzigartige Weise anzuwenden, wie es für kein anderes Land gemacht wird, ist, mit einem Wort gesagt, illegal.
Es kommt aber noch schlimmer.
Die Palästinenser fordern vom Internationalen Strafgerichtshof nicht die Einstellung aller Bauaktivitäten während des Disputs: Sie fordern (praktisch), dass Juden, und nur Juden aufhören Häuser in der Region zu bauen, während Muslime und Christen weitermachen dürfen.
Ein einzigartiges Recht nur auf Juden anzuwenden, das auf kein anderes Volk oder Religion angewendet wird, ist nicht nur illegal, sondern auch rassistisch.
Technische Fragen
Es gibt weitere, eher technische Probleme. Zum Beispiel ist Israel kein Vertragspartner des Internationalen Strafgerichtshofs, daher ist nicht klar, ob das Gericht überhaupt zuständig sein kann. Außerdem gingen Israel und die palästinensische Autonomiebehörde in den 1990-er Jahren die Oslo-Vereinbarungen ein; sie kamen überein diesen Disput über direkte Verhandlungen zu lösen statt über internationale Tribunale.
Aber lassen wir die technischen Dinge beiseite: Am wichtigsten ist, dass Gesetze überall auf alle Menschen gleich angewandt werden, unabhängig von Rasse, Religion oder Nationalität. Indem die palästinensische Klage nicht kurzerhand abgelehnt wird, wendet der ICC bereits auf einzigartige Weise zweierlei Maß auf das jüdische Volk und den jüdischen Staat an, das er bei keinem anderen territorialen Disput anwendet.
Am meisten von allem verstört aber die Frage des juristischen und moralischen Präzedenzfalls: Der Tag, an dem wir beschließen, dass es akzeptabel ist Gesetze so zu interpretieren, dass sie einzig auf Juden angewendet werden, müssen wir uns fragen … wer ist als nächstes dran?
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