Verstoßen israelische Verhaftungsrazzien in der Westbank gegen Internationales Recht?
Akiva van Koningsveld, HonestReporting, 5. März 2023
Seitdem Israel nach einer Serie brutaler Straßenanschläge, bei denen 2022 31 Israelis getötet wurden, die Operation Wellenbrecher in der Westbank begann, haben Medien-Experten und Nutzer der sozialen Medien regelmäßig Razzien in palästinensischen Städten und Dörfern der IDF zur Terrorbekämpfung verunglimpft, wobei sie oft behaupten, dass dieses Handeln irgendwie das Völkerrecht bricht.
Im Februar 2023 ging der palästinensisch-amerikanische Aktivist Amer Zahr, der auch als Assistenzprofessor der University of Detroit Mercy School of Law arbeitet, soweit eine Verhaftungsaktion in Nablus mit Russlands Aggressionskrieg gegen die Ukraine zu vergleichen. Unterdessen verurteilte die vom Westen gestützte palästinensische Autonomiebehörde (PA) die Operation ausdrücklich als „illegalen israelischen Militärangriff“.
Wenn eine Armee eine Operation in einem Land durchführt, das ihr nicht gehört, dann ist das keine ‚Razzia‘. Es ist eine ‚Invasion‘.
Wenn es in Kiew eine Invasion ist, dann ist es auch in Nablus eine Invasion.“
Unter PA-Herrschaft sind Orte wie Nablus und Jenni einmal mehr als Terror-Brutstätten hervorgetreten, die Handeln der IDF erfordern, da darauf abzielt das Leben unschuldiger Israelis zu retten. In diesem Artikel werden wir die Rechtmäßigkeit der Operation Wellenbrecher nach geltendem internationalem Recht und Vereinbarungen untersuchen.
Was heißt „Internationales Recht“ überhaupt?
Wie HonestReporting früher schon aufgezeigt hat, ist es bestürzend üblich, dass Fernseh-Sprecher, NGOs und selbsterklärte experten erklären, dass etwa „internationales Recht bricht“, aber ohne zu sagen welches Gesetz damit gebrochen wird und ohne jegliche substanzielle Rechtsanalyse dazu zu liefern, wie gegen dieses Gesetz verstoßen wird.
Das Völkerrecht ist kein „Gesetz“ im traditionellen Sinn des Wortes. Vielmehr ist es eine Kombination von Verträgen und Vereinbarungen zwischen und unter zahlreichen souveränen Staaten und anderen Völkerrechtssubjekten. Im Fall Israels und der Palästinenser sin die relevanten Vereinbarungen die Oslo-Verträge, eine Reihe von Interimsabkommen, die in den 1990-er Jahren zwischen Israel und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) geschmiedet wurden
Die Oslo-Abkommen stellen praktisch die rechtlich bindenden Verträge zwischen der israelischen Regierung und der neu geschaffenen palästinensischen Autonomiebehörde unter internationalem Gewohnheitsrecht dar.
Durch den Oslo-Prozess wurde der palästinensischen Autonomiebehörde volle Sicherheits- und zivile Kontrolle über die Area A der Westbank gegeben, die alle wichtigen palästinensischen Städte und die Hälfte der lokalen Bevölkerung beinhaltet. Area B kam unter geteilte Kontrolle, während Israel die komplette Obrigkeit über Area C behielt, in der alle jüdischen Gemeinden der Westbank liegen.
Entscheidend ist, dass der Abzug der IDF aus Area A unter der Bedingung erfolgte, dass die Palästinenserführung gelobte Terrorismus und Aufstachelung zu Hass zu bekämpfen.
Tatsächlich ist die Verantwortung der PA zur Bekämpfung des Terrors in den gesamten Oslo-Abkommen verankert. Zum Beispiel erklärt Artikel XV(1) des Interimsabkommens: „Beide Seiten werden alle Maßnahmen ergreifen, die notwendig sind, um Akte des Terrorismus, Verbrechen und Feindseligkeiten zu verhindern, die sich gegen den jeweils anderen reichten…“ Die „Note for the Record of the Hebron Protocol“ verpflichtet Ramallah „Terrororganisationen und Infrastruktur systematisch und effektiv zu bekämpfen“. Ähnliche Vorkehrungen waren in den Memoranden von Wye River und Scharm el-Scheik zu finden.
Das Völkerrecht, insbesondere die Wiener Konvention, die die allgemeinen Regel zu Verträgen festschreibt, umfasst das Prinzip, dass internationale Vereinbarungen auf Gegenseitigkeit beruhen. Wenn die PA sich weigert gegen den unablässigen Terrorismus vorzugehen, der von Bereichen unter ihrer Kontrolle ausgeht, die eine „wesentliche Verletzung darstellt (einschließlich „Verletzung einer Bestimmung, die für das Erreichen des Ziels oder Zwecks des Vertrags wesentlich ist“), wäre Israel wahrscheinlich berechtigt seine Stationierung „in der gesamten oder in Teilen“ der Westbank auszusetzen.
Immerhin ist, wie der frühere Rechtsberater des US-Außenministeriums Geoffrey R. Watson betonte, „für die Israelis keine Bestimmung in den Oslo-Verträgen ‚materieller‘ oder ‚unerlässlicher‘ … als die Bestimmungen zu Sicherheit und Terrorismus“. Er fügt hinzu: „Wenn die Palästinenser es tatsächlich versäumt haben diese Verpflichtungen umzusetzen, dann wäre dieses Versäumnis ein wesentlicher Verstoß.“
Die Terror-Bilanz der palästinensischen Autonomiebehörde
Wie sieht also die Bilanz der palästinensischen Polizei aus, wenn es um die Bekämpfung von Terrororganisationen geht, die condition sine qua non, die den Oslo-Verträgen zugrunde liegt?
Zuerst sollte festgehalten werden, dass nichts die palästinensische Autonomiebehörde daran hindert der israelischen Seite ausdrücklich zu erlauben Terrorverdächtige in Area A der Westbank zu verhaften. Tatsächlich sind viele der IDF-Razzien in Koordination mit der PA über den offiziellen Dekonfliktionsmechanismus ausgeführt worden. Der damalige israelische Verteidigungsminister Mosche Ya’alon erklärte 2015: „Früher musst eine Division nach Jenni hinein. Vor zwei Tagen machten wir das mit einer kleinen Truppe.“ Ein Jahr zuvor nannte PA-Präsident Mahmud Abbas die Sicherheitskooperation mit Israel „heilig“
Dennoch hat die Untätigkeit der PA-Polizei der letzten Jahre dazu geführt, dass die von den USA als Terrororganisationen eingestuften Hamas und Islamischer Jihad praktisch die Kontrolle über die Straßen von Jenni, Nablus und anderen Palästinenserorten übernommen, wie in HonestReportings Serie „Spotlight on Jenni“ erläutert wird.
Darüber hinaus hat Abbas‘ Rhetorik gegenüber dem jüdischen Staat zunehmend Hardliner-Modus angenommen, so dass Vertreter Israels den Achtzigjährigen Führer für die aktuellen Steigerung der Gewalt verantwortlich machen.
Die palästinensische Autonomiebehörde scheint die Oslo-Verpflichtungen bei zahllosen Gelegenheiten aktiv gebrochen zu haben. Zum Beispiel verkündete der stellvertretende PA-Premierminister Nabil Abu Rudeineh am 6. Januar diesen Jahres: „Die Sicherheitskoordination mit der Besatzungsregierung [sic] existiert von nun an nicht mehr.“ Jura-Wissenschaftler sagten, es gibt wenig Zweifel, dass die Sicherheitskooperation zu beenden einen schwerer Bruch der Verpflichtungen der Palästinenser unter den Oslo-Verträgen darstellen würde.
Im März wurde inmitten einer unablässigen Welle tödlicher palästinensischer Anschläge berichtet, dass Abbas seine Polizei angewiesen hatte Israelis anzugreifen.
„Es ist kein Geheimnis, dass Präsident Mahmud Abbas die palästinensischen Sicherheitskräfte anwies nicht zu zögern und die Besatzungsarmee und die Herden an Siedlern zu konfrontieren, wenn sie mit den Einfällen in unser Land nicht aufhören“, wurde PA-Sprecher Azem Alhamed zitiert, was zweifellos ein weiterer Bruch des Ziels und Zwecks von Oslo wäre: heißt, in gegenseitiger Kooperation in Sicherheitsfragen.
Ranghohe PA-Vertreter haben Terrorakte gegen israelische Zivilisten ebenfalls verherrlicht und dazu aufgestachelt; PA-Gesundheitsminister Mai al-Kaila schickte im Oktober 2022 sogar „Lob und Respekt“ an die Terrororganisation Löwengrube. „Wir mögen sie, ja. Wir unterstützen sie, ja“, fügte der Gouverneur von Nablus, Ibrahim Ramadan, am 4 März diesen Jahres hinzu, was wieder eine potenzieller Verstoß gegen Artikel XXII(1) der Interimsvereinbarungen ist.
Verpflichtung israelisches Leben zu schützen
Man kann sicher sagen, dass die Bilanz der PA in Sachen Einhaltung der Oslo-Verträge, bindender Vereinbarungen unter internationalem Recht in den letzten Jahren armselig gewesen ist, wahrscheinlich bis zu dem Punkt, an dem entsprechend der Wiener Konvention israelische Gegenmaßnahmen gerechtfertigt sind. Da Ramallah anscheinend seine Verpflichtungen umgeht, Terroristen festzunehmen, vor Gericht zu stellen und ins Gefängnis zu stecken, sind israelische Razzien gegen palästinensische Terrorzentren keine „Verletzung internationalen Rechts“.
Im Gegenteil: Die israelische Regierung hat die Pflicht gegen Terrorgruppen in der Westbank vorzugehen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, wie sie von den Vereinten Nationen übernommen wurde, macht deutlich, dass Staaten die Sicherheit und das Wohlergehen ihrer eigenen Bürger schützen sollen.
Leider scheinen Experten in den sozialen Medien sich nur um Völkerrecht zu kümmern, wenn es gegen den jüdischen Staat zur Waffe gemacht werden kann.
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